Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Tonwerk Studio Wien

Stand: Juni 2026

1. Einführung und Annahme der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Tonstudio Tonwerk Studio Wien, Hauffgasse 26, 1110 Wien, Austria (nachfolgend „Tonwerk Studio Wien“, „wir“ oder „uns“) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Kundin/Kunde“).

Mit der Buchung, Beauftragung, Terminvereinbarung, Inanspruchnahme von Leistungen oder der Annahme eines Angebots erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Tonwerk Studio Wien ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzrechts ebenso wie für Unternehmer, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.

2. Leistungsumfang

Tonwerk Studio Wien erbringt insbesondere folgende Leistungen:

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Tonwerk Studio Wien ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dadurch die vereinbarte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Tonwerk Studio Wien keinen bestimmten wirtschaftlichen oder künstlerischen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nach dem Stand der Technik und den üblichen Standards eines professionellen Tonstudios.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Dateien, Freigaben und Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.

Bei Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden ist Tonwerk Studio Wien berechtigt, den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand gesondert zu verrechnen und vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern.

Der Kunde verpflichtet sich, die Studio- und Hausordnung sowie Sicherheits- und Hygienevorschriften einzuhalten. Alkohol- oder Drogenkonsum, der den Ablauf oder die Sicherheit beeinträchtigt, kann zum sofortigen Abbruch der Leistung führen; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Soweit gesetzlich erforderlich, verstehen sich Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Zusatzleistungen, Mehrstunden, Änderungswünsche, Korrekturschleifen außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie besondere technische oder organisatorische Aufwände werden gesondert nach dem jeweils gültigen Tarif oder nach individueller Vereinbarung verrechnet.

5. Stornierung und Rückerstattung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Stornierung oder Verschiebung durch den Kunden ist nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen möglich, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:

Bereits erbrachte Leistungen, vorbereitende Arbeiten, reservierte Studiozeiten und nicht stornierbare Fremdleistungen sind in jedem Fall zu bezahlen. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge erfolgt nur, soweit Tonwerk Studio Wien die Leistung aus Gründen nicht erbringt, die Tonwerk Studio Wien zu vertreten hat, und keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird.

Bei höherer Gewalt, Krankheit, technischen Störungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen ist Tonwerk Studio Wien berechtigt, Termine zu verschieben oder angemessen zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Bei Werkleistungen wie Mixing oder Mastering gelten Korrekturschleifen nur im vereinbarten Umfang. Zusätzliche Änderungswünsche können gesondert berechnet werden. Eine Rückerstattung wegen subjektiver Unzufriedenheit ist ausgeschlossen, sofern die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.

6. Haftungsbeschränkung

Tonwerk Studio Wien haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tonwerk Studio Wien nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Produktionsausfall ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Tonwerk Studio Wien übernimmt keine Haftung für:

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle von Tonwerk Studio Wien erstellten Aufnahmen, Bearbeitungen, Mixe, Master, Arrangements, Konzepte, Coaching-Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen den jeweils anwendbaren urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Bestimmungen.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte an vorbestehenden Werken, Sessions, Projektdateien, Rohaufnahmen, Bearbeitungsdateien und technischen Arbeitsmaterialien bei Tonwerk Studio Wien bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält an den final gelieferten Ergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck, nach vollständiger Bezahlung und nur im vereinbarten Umfang.

Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Verwertung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt und Tonwerk Studio Wien von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Nutzung freizustellen hat.

Tonwerk Studio Wien ist berechtigt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde, anonymisierte Ausschnitte, Referenzmaterial oder Hinweise auf die Zusammenarbeit zu Eigenwerbe- und Portfoliozwecken zu verwenden, soweit dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden verletzt werden und keine vertraulichen Inhalte offengelegt werden.

8. Datenschutz und Privatsphäre

Tonwerk Studio Wien verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung, Terminorganisation, Rechnungslegung, Kommunikation und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Kunde eingewilligt hat.

Der Kunde hat die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können auf Anfrage bereitgestellt werden oder ergeben sich aus einer gesonderten Datenschutzerklärung, sofern vorhanden.

Tonwerk Studio Wien trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Projektinhalte. Der Kunde ist jedoch dafür verantwortlich, sensible Inhalte nur in dem Umfang bereitzustellen, wie dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

9. Höhere Gewalt

Tonwerk Studio Wien haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Krieg, Terror, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, unvorhersehbare technische Defekte oder sonstige außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegende Ereignisse.

In Fällen höherer Gewalt ist Tonwerk Studio Wien berechtigt, die Leistungserbringung für die Dauer der Behinderung auszusetzen oder angemessen zu verschieben. Bereits erbrachte Teilleistungen bleiben vergütungspflichtig.

10. Änderungen der AGB

Tonwerk Studio Wien ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern oder zu ergänzen. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Änderungen oder eine ausdrückliche einvernehmliche Anpassung vorliegen.

Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist und nutzt die Leistungen von Tonwerk Studio Wien weiterhin, kann dies als Zustimmung gewertet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

Für Verbraucher gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese zwingend anwendbar sind.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

12. Kontaktinformationen

Tonwerk Studio Wien
Hauffgasse 26
1110 Wien
Austria

E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 768 42 95

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

Sofern gesetzlich erforderlich, bleiben zwingende Verbraucherrechte unberührt.

6/9/2026 Startseite